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Seit April 2008 können Absolventen der DIPR-Grundseminare G1 und G2 auch die Prüfung zum/r „PR-Berater(in) / PR-Referent(in) (PZOK)“ der Prüfungs- und Zertifizierungsorganisation der deutschen Kommunikationswirtschaft ablegen. Diese wird zurzeit beim DIPR noch unter der Prüfungsordnung der DPRG durchgeführt. In der Vorbereitung auf die Prüfung wird die praxisorientierte Ausbildung des DIPR durch das Prüfungs-Upgrade "DIPRplus" um weitere prüfungsrelevante Inhalte ergänzt. Das DIPR gewährleistet mit seinem Kooperationspartner PR PLUS durch das Prüfungs-Upgrade eine systematische und fundierte Vorbereitung auf die Prüfung.
Die PZOK wurde von der Deutschen Public Relations-Gesellschaft (DPRG), der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und vom Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) gegründet. Die PZOK bietet selbst keine Aus- und Weiterbildungen an. Als Prüfungs- und Zertifizierungsorganisation führt die PZOK als unabhängige Instanz die Prüfungen durch und zertifiziert Anbieter von Aus- und Weiterbildungen im PR- Bereich. Der Abschluss zum/r „PR-Berater(in) / PR-Referent(in) (PZOK)“ umfasst vier Teile, die sich an den praktischen Erfordernissen des PR- Alltags orientieren: - Theorie der PR
- Organisation der PR
- Arbeitstechnik der PR
- Umfeld der PR
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zum/r „PR-Berater(in)/PR-Referent(in) (PZOK)“
- Hochschulstudium mit Abschluss und mindestens 18monatige Tätigkeit im Bereich PR/Öffentlichkeitsarbeit, hierunter fallen auch Praktika und Traineeships
- Hochschulstudium mit Abschluss und mindestens 36monatige Tätigkeit im Bereich Werbung/Verkauf, hierunter zählen auch Ausbildungszeiten
- Ohne abgeschlossenes Hochschulstudium ist eine mindestens 60monatige Tätigkeit im Bereich PR/Öffentlichkeitsarbeit oder 90monatige Tätigkeit im Bereich Werbung/Verkauf erforderlich
Gebühren Die Prüfungsgebühren der PZOK belaufen sich zurzeit auf 750 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Wiederholungsprüfungen werden mit 100 Euro zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Die Prüfungsgebühren rechnet der Teilnehmer direkt mit der PZOK ab. Ablauf der Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst eine maximal 50 Seiten starke Konzeptionsarbeit, eine 120 minütige Erörterungsklausur aus den Bereichen „Theorie der PR“ und „Organisation der PR“ sowie eine ebenfalls 120 minütige Fallbeispiel-Klausur, die die Bereiche „Arbeitstechnik der PR“ und „Umfeld der PR“ abprüft. Für die Bearbeitung der Konzeptionsarbeit haben die Teilnehmer drei Monate Zeit. Im mündlichen Teil der Prüfung stellt der Probant zunächst in einer 15minütigen Präsentation das Ergebnis eines Konzeptions-Fallbeispiels vor, welches zwei Stunden vorher ausgegeben wurde. An die Präsentation schließen sich 10 Minuten für Rückfragen der Prüfer, sowie ein 25minütiges Fachgespräch mit Fragen zu allgemeinen PR-Themen an. Als zweite mündliche Prüfung stellt der Prüfling seine Konzeptionsarbeit in einer 15minütigen PowerPoint Präsentation vor.
Elemente der Prüfung im Überblick
Schriftliche Prüfungen ca. 50 seitige Konzeptionsarbeit 120 minütige Fallbespielklausur 120 minütige Erörterungsklausur Mündliche Prüfungen Präsentation der Konzeptionsarbeit mit PowerPoint und ein zehn minütiges Fachgepräch mit Rückfragen Präsentation einer Analyseaufgabe mit PowerPoint und anschließendes Fachgespräch mit Rückfragen
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